Friday 24 July 2009

Plädoyers im Aung-San-Suu-Kyi-Prozess

Der Prozess gegen Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi ist nach zwei Monaten in die Schlussphase gegangen. Der Friedensnobelpreisträgerin droht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

In ihren Plädoyers wollten die Verteidiger der Friedensnobelpreisträgerin erreichen, dass der 64-Jährigen eine weitere Gefängnisstrafe mit einer möglichen Dauer bis fünf Jahren erspart bleibt. Das Urteil wird für August erwartet.

Besucher schuld an Prozess

Suu Kyi ist angeklagt, gegen Auflagen ihres Hausarrests verstossen zu haben. Dabei geht es um den unerwünschten Besuch eines US-Bürgers, der über einen See zu ihrem Haus geschwommen ist und zwei Tage von ihr aufgenommen wurde. Daraufhin wurde Suu Kyi in das Insein-Gefängnis gebracht, der Prozess begann am 18. Mai. Mitangeklagt ist der US-Bürger John Yettaw sowie zwei Mitarbeiterinnen von Suu Kyi.

Verteidiger Nyan Win sagte, das Anwälteteam der Oppositionsführerin habe sich am Donnerstag mit Suu Kyi beraten und die Arbeit an dem 23-seitigen Schlussplädoyer abgeschlossen. «Wir sind sehr optimistisch, weil unsere Argumente auf solider juristischer Grundlage beruhen», sagte der Anwalt Kyi Win said. «Wir haben das Recht auf unserer Seite, aber wir wissen nicht, ob auch die Richter auf unserer Seite sind.» In dem Prozess wurden 14 Zeugen der Anklage gehört. Hingegen durften nur zwei der vier von der Verteidigung benannten Zeugen aussagen.

Diplomaten anwesend

Zu der Verhandlung am Freitag sollten dem Vernehmen nach auch Diplomaten aus Deutschland, Grossbritannien, Frankreich und Italien zugelassen werden. Die internationale Staatengemeinschaft hat wiederholt gegen den Prozess protestiert und die Freilassung von Suu Kyi verlangt.

Burma (Burma) wird seit 1962 von Generälen regiert. Die von Suu Kyi geführte Nationale Liga für Demokratie (NLD) gewann zwar die Parlamentswahl von 1990. Die Militärjunta weigerte sich danach aber, die Macht an eine zivile Regierung der NLD zu übergegben. Suu Kyi stand in 14 der vergangenen 20 Jahre unter Hausarrest.

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